Das Landesgericht Frankfurt hat entschieden - Reisepreisminderung bei unfertigen Hotels

Von Marion Selzer
2. Mai 2012

Reiseveranstalter, die ihre Kunden in ein nicht fertig gestelltes Hotel oder eine Baustelle einquartieren, müssen zur Entschädigung einen Teil des Reisepreises zurückerstatten. So entschied das Landesgericht Frankfurt kürzlich, berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.

In diesem Fall haben die Kläger ein Hotel in Tunesien gebucht, das allerdings noch nicht fertig gebaut war. Dabei waren die Empfangshalle, einige Restaurants und Cafes, sowie viele Wellnessangebote noch nicht nutzbar. Die Kläger wollten daraufhin eine Reisepreisminderung von 80 Prozent zurückerstattet bekommen. Die Ankläger bekamen Recht, jedoch hielt das Gericht eine Reisepreisminderung von 60 Prozent für angemessen.