Reiseveranstalter haftet nicht für abstürzendes Waschbecken

Von Dörte Rösler
20. Juni 2014

Der Pauschalurlaub auf Fuerteventura hatte 1158 Euro gekostet. Dafür konnte der Gast einiges erwarten - aber nicht, dass der Reiseveranstalter überprüft, ob das Waschbecken im Hotelzimmer fest in der Wand sitzt. Wie das Amtsgericht München entscheiden hat, besteht deshalb kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Porzellanschüssel dem Urlauber plötzlich auf den Fuß fällt.

Verletzter Tourist erhält keine Entschädigung

Im konkreten Fall putzte der Tourist gerade seine Zähne, als sich das Waschbecken aus der Halterung löste und ihn am rechten Fuß verletzte. Seine Urlaubsfreuden waren dahin. Finanzielle Ansprüche gegen den Reiseveranstalter hat der Gast trotzdem nicht. Innerhalb der EU könnten Touristikunternehmen von technischen Mindeststandards in Hotels ausgehen, deren Einhaltung sie nur stichprobenartig prüfen müssen.

Gesetzliche Regelung bei Überprüfung von Sicherheitsrisiken

Laut Urteilsbegründung müssen Veranstalter zwar haften, wenn ein Hotel seine Verkehrssicherungspflichten nicht einhält. Dazu sind alle wichtigen Sicherheitsrisiken zu prüfen. Wenn sich hinter einem Waschbecken die Befestigung lockert, sei das jedoch durch übliche Sichtkontrollen nicht erkennbar.