Das sollten Sie über Rauchmelder wissen

Von Katharina Cichosch
14. März 2013

Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen: Rauchmelder retten Leben! Und das gleich aus zwei guten Gründen. Denn zum einen schlagen die Geräte auch dann Alarm, wenn unsere Sinne weitestgehend ausgeschaltet sind - im Schlaf zum Beispiel, wenn die meisten Wohnungsbrände mit Todesfolge passieren. Zum anderen erkennen Rauchmelder schon weit vor dem Menschen, wann es brenzlig wird: Gefährlich sind nämlich nicht allein die lodernden Flammen, sondern vor allem auch der hieraus entstehende Rauch. Auch sogenannte Schwelbrände können so oft rechtzeitig erkannt werden.

Die Bedeutung von Rauchmeldern haben inzwischen auch die Bundesländer erkannt: In den allermeisten sind die Geräte heute Pflicht. Dabei können unterschiedliche Übergangsregelungen gelten: Der Einbau in Neubauten ist meist vorgesehen, für die Nachrüstung in Alt- bzw. Bestandsbauten haben Eigentümer und Vermieter meist ein wenig länger Zeit.

Auch, welche Räume konkret mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen, ist Ländersache und hier verbindlich vorgeschrieben. Zu den Bundesländern, die bisher noch keinerlei Rauchmelderpflicht verabschiedet haben, zählen zum Beispiel Berlin, Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg.

Wer selbst Wohnungs- oder Hauseigentümer ist, der kann bzw. muss seine Räume entsprechend mit Rauchmeldern ausstatten. Mieter sollten ihren Vermieter auf die Pflicht zum Einbau bzw. zur Nachrüstung hinweisen. Weigert sich der, dann kann zum Beispiel ein Mieterschutzverein Beratung und Hilfe bieten. Verwendet werden sollten dabei ausschließlich Rauchmelder mit den entsprechenden Sicherheitssiegeln, also der DIN-Norm und dem CE-Siegel. Vor dem Kauf empfiehlt sich ein Blick in die Produkttests der Stiftung Warentest - denn längst nicht jedes Gerät hält, was es verspricht.

Nach dem fachmännischen Einbau sollte eine regelmäßige Wartung stattfinden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Rauchmelder im Ernstfall auch tatsächlich Alarm schlägt.