Datenweitergabe von Ämtern an Adresshändler soll erleichtert werden

Von Ingo Krüger
9. Juli 2012

Einwohnermeldeämter sollen es künftig leichter haben, Namen, Adressen und Titel jedes Bürgers an Unternehmen zu verkaufen. Eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen wäre dafür nicht erforderlich. Das sieht das Ende Juni im Bundestag verabschiedete neue Meldegesetz vor. Noch fehlt jedoch die Zustimmung des Bundesrates.

Oppositionsparteien und Datenschützer sind empört über die neue Regelung. Das sei eine massive Verschlechterung zur bisherigen Rechtslage, teilte der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, mit.

Bisher war es Bürgern möglich, gegen die Weitergabe ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Dies wäre mit dem neuen Gesetz dann nicht mehr möglich, wenn Unternehmen bei Behörden lediglich zum Zweck des Abgleichs der Adressen anfragen. Was in der Realität meist der Fall ist. Ist ein Unternehmen oder ein Adresshändler erst einmal im Besitz der Daten, könnten die Angaben nach dem neuen Gesetz immer wieder abgefragt werden.

Wann der Bundesrat über das neue Meldegesetz entscheiden soll, ist noch nicht klar.