Dauerlärmer muss zahlen

Wer seine Mitmieter durch dauernden Lärm belästigt, muss unter Umständen für deren Mietkürzungen aufkommen

Von Marion Selzer
1. Dezember 2011

Wegen eines in der Nachbarschaft dauerhaft lärmenden Mannes haben gleich mehrere Mieter ihre Miete gekürzt. Der Vermieter bleibt auf seinem finanziellen Schaden jedoch nicht sitzen.

Das Amtsgericht Bremen hat entscheiden, dass der Vermieter sich das Geld von dem Dauerlärmer einfordern darf. Das heißt, wer als Mieter dauerhaft Lärm verursacht, riskiert damit nicht nur seine Kündigung, sondern kann unter Umständen auch zur Kasse gebeten werden, wenn andere Mieter aufgrund seiner Störung die Miete kürzen.

Mann belästigt Nachbarn so, dass diese ihre Miete kürzen

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der seine Nachbarschaft durch

  • Türknallen,
  • Geschrei und
  • laute Musik

belästigt hatte. Die restlichen Mietpartien nahmen dies als Anlass um ihre Miete um 20 Prozent zu kürzen. Die betroffene Vermieterin zog daher vor Gericht.

Mieter ist in der Pflicht, die Ruhe der anderen Mieter nicht zu stören

Sie kündigte dem Ruhestörer den Mietvertrag und verlangte die Zahlung, der ihr verloren gegangenen Mietbeiträge. Die Richter gaben ihr Recht. Sie habe einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Einbußen.

Schließlich handele es sich um die Pflicht eines Mieters die Ruhe der anderen nicht zu stören. Durch sein Verhalten hätten die anderen Mietparteien berechtigterweise ihre Miete gemindert. Diesen Schaden muss daher nun auch der Dauerlärmer tragen.