Deals in der Kritik: Umfrage belegt, wie weit verbreitet Absprachen bei Strafprozessen sind

Von Laura Busch
8. November 2012

Die sogenannten "Deals" in Strafprozessen sind mit einmal in aller Munde. Gemeint ist mit dieser Praxis, dass ein Angeklagter ein zügiges Geständnis macht und im Gegenzug das Versprechen erhält, dass ein bestimmtes Strafmaß nicht überschritten wird. Seit dem August 2009 sollten diese Absprachen zwischen Richtern, Staatsanwälten sowie Strafverteidigern transparenter gestaltet werden.

In der Praxis greift diese Transparenz-Regelung jedoch kaum, wie aktuell eine Umfrage nahelegt. Diese wurde unter 330 in der Juristerei tätigen Personen in NRW durchgeführt. Demzufolge gaben zwei Drittel der Amtsrichter an, der Paragraf würde in der Praxis wohl eher nicht beachtet. Viele Richter gestanden auch ein, gemachte Geständnisse von Angeklagten nicht ausreichend auf ihre Verlässlichkeit zu überprüfen.

Die Umfrage wurde für eine aktuelle Verhandlung in Karlsruhe angefertigt. Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgerichts dort drei Verfassungsbeschwerden. Die Kläger standen ihrerseits bereits vor Gericht und sehen sich als Opfer der Deal-Praxis. Sie hätten bei ihren damaligen Verfahren zu einem Geständnis hinreißen lassen, obwohl sie unschuldig gewesen seien, weil sie Angst vor einer noch höheren Strafe gehabt hätten. Problematisch an den Deals ist insbesondere, dass sie den wichtigsten Grundsatz der Judikative untergraben: Die Unschuldsvermutung.