Demenz erhöht die Bereitschaft zur Kriminalität

Patienten der degenerativen Erkrankung werden anfälliger für kriminelles Verhalten

Von Cornelia Scherpe
9. Januar 2015

Bei der Demenz handelt es sich um eine degenerative Erkrankung des Gehirns. Der Verlauf ist chronisch und mit der Zeit sterben immer mehr Hirnzellen ab.

Welchen Einfluss dies auf die Selbstständigkeit der Betroffenen hat, wird bei Alzheimer-Patienten auf eindringliche Weise deutlich. Nun haben Forscher jedoch herausgefunden, dass Demenz eine bisher unbekannte Folge hat, wenn davon die Hirnzellen im Stirnhirn und den Schläfenlappen betroffen sind: die Patienten werden anfälliger für kriminelles Verhalten.

Persönlichkeitsveränderung und Enthemmung

Die spezielle Unterform der Demenz nennt der Arzt auch "frontotemporale Demenz", kurz FTD, oder auch "Morbus Pick". Die Patienten erleben eine Veränderung ihrer Persönlichkeit, die häufig zu Kriminalität führt.

Der Grund liegt in einer Enthemmung. Jeder Mensch hat Triebe und Gedanken, die gesellschaftlich als "böse" betrachtet werden und daher bei der Erziehung verdrängt werden. Die Demenz jedoch lässt die Hemmschwellen der Sozialisierung sinken und damit zeigt sich das Unterdrücke eher.

Dies kann sich vergleichsweise harmlos ausdrücken, etwa in Form eines taktlosen Verhaltens den Mitmenschen gegenüber. Es kann aber auch so weit gehen, dass kriminelle Handlungen wie Einbruch erfolgen.

US-Studie

Die aktuellen Erkenntnisse stammen aus einer US-Studie mit 260 Freiwilligen. Alle waren aufgrund ihrer Demenz bereits in Behandlung. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass 33,8 Prozent bereits durch Kriminalität aufgefallen waren. Dazu zählten

Gedächtnisstörung als Grund

Anders verhält es sich bei Demenzpatienten mit Morbus Alzheimer. Diese können zwar auch durch Straftaten auffallen, dabei bildet aber meist die Gedächtnisstörung den Grund und nicht etwa eine Veränderung der Persönlichkeit.

In der Studie waren 7,7 Prozent von 545 Alzheimer-Patienten durch kriminelle Handlungen aufgefallen. Meist ging es dabei um Verkehrssünden aufgrund einer Unachtsamkeit.

Neurologen betonen, dass Straftaten aufgrund einer Demenz in den Bereich der Schuldunfähigkeit fallen. Allerdings ist es vor Gericht oft sehr schwierig, die seelische Störung der Patienten als solche anerkannt zu bekommen.