Deo-Sprays im Flugzeug - Hand- und Check-In-Gepäck

Neue Richtlinien für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Von Textbroker
18. August 2011

Seit "9/11", den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, sind die Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen und in Flugzeugen in großem Umfang verstärkt worden. Unter anderem ist eine neue internationale Richtlinie zum Thema Flüssigkeiten im Handgepäck erlassen worden.

Richtlinien

Diese Richtline besagt, dass Flüssigkeiten, die im Duty Free gekauft werden, in durchsichtige Plastiktüten eingeschweißt werden sollen, wobei der Kassenzettel deutlich sichtbar an der Tüte befestigt sein muss. Die Tüte darf erst geöffnet werden, wenn der Passagier den Sicherheitsbereich des Zielflughafens verlassen hat.

Diese Regel gilt für alle Flüssigkeiten, also nicht nur Spirituosen, sondern auch Parfums und sogar Schokolade mit flüssiger Füllung.

Möchte ein Passagier Flüssigkeiten mit in den Sicherheitsbereich nehmen, also in seinem Handgepäck transportieren, müssen diese Flüssigkeiten in einer durchsichtigen verschließbaren Plastiktüte mit maximal 500ml Fassungsvermögen transportiert werden. Die Flüssigkeiten dürfen jeweils nicht mehr als 100ml Volumen haben.

Auch Deo-Sprays fallen unter diese Kategorie, daher sollte man vor der Abreise ein Mini-Spray kaufen.

Befinden sich die Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck, sollte man lediglich darauf achten, sie sicher zu verpacken, so dass nichts auslaufen und die Kleidung ruinieren kann. Im Gepäck können Flüssigkeiten weiterhin mitgenommen werden.