Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für Erstsemester
In der Regel haben Studenten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie dem Arbeitsmarkt aufgrund ihres Studiums nicht zur Verfügung stehen. Doch im Erstsemester kann es Ausnahmen geben, wie aktuell ein Urteil in Mainz gezeigt hat.
In diesem Fall hatte sich eine Frau für das Wintersemester einer Fachhochschule eingeschrieben, dessen erste Veranstaltung am 27. September begann. Zuvor hatte sie bis Ende August eine Ausbildung gemacht. Für den knappen Monat wollte die Frau Arbeitslosengeld beantragen, doch die Behörden lehnten ab, da sie ja bereits immatrikuliert war.
Doch dem Sozialgericht zufolge bestand ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie ihr Studium noch nicht begonnen hatte und auch keine Vorbereitungen dafür treffen musste. Für den besagten Zeitraum bekam die Frau das Arbeitslosengeld nachgezahlt. Die Richter betonten, dass der Anspruch jedoch nicht gegolten hätte, hätte es sich um eine vorlesungsfreie Zeit gehandelt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitslosengeld-fuer-Erstsemester-article6932396.html Abgerufen am 15. August 2012