Berliner Gericht erklärt Mietspiegel für ungültig

Der Mietpreisspiegel soll nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zustande gekommen sein

Von Ingo Krüger
15. Mai 2015

Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Mit ihm lassen sich Mieterhöhungen begründen oder ablehnen. Erstellt wird er von Städten und größeren Gemeinden in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden. Für die ab Juni geplante Mietpreisbremse dient der Mietspiegel als Grundlage.

Gutachter vor Gericht

Doch nun hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den dort aktuellen Mietspiegel für ungültig erklärt (Az.: 235 C 133/13). Nach Ansicht der Richterin sei dieser nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zustande gekommen. Die Einordnung der verschiedenen Wohnlagen in die Kategorien

  • "einfach",
  • "mittel" und
  • "gut"

entspreche nicht den anerkannten wissenschaftlichen Prinzipien. Hat das Urteil auch in höheren Instanzen Bestand, müssen Mieter und Vermieter, wenn sie sich nicht einigen können, grundsätzlich vor Gericht ziehen und Gutachter hinzuziehen.

Mietspiegel und Mietwucher

Im aktuellen Fall sollte ein 60 Jahre alter Berliner für seine Charlottenburger Altbau-Wohnung (131 qm) statt 853,21 Euro Miete im Mai 2013 nun 946,99 Euro zahlen (netto kalt). Die Erhöhung überschritt die Obergrenze des damals gültigen Berliner Mietspiegels.

Da der Mieter dies ablehnte, zog die Eigentümerin vor Gericht und legte das Gutachten eines Sachverständigen vor. Das Gericht folgte dem Antrag und gab der Klägerin recht, da es sich nicht um Mietwucher handele und der Mietspiegel nicht wissenschaftlich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.