Der Kampf der Väter - Männer und Elternzeit passt für viele Chefs nicht zusammen
Wenn der Nachwuchs endlich da ist, heißt es, Job und Kind unter einen Hut zu bekommen. Zunächst einmal jedoch steht Müttern und Vätern die Elternzeit zu. In den meisten Fällen sind es die Frauen, die diese in Anspruch nehmen.
Und in vielen Unternehmen sind die Arbeitgeber der Meinung, dies sei auch die einzig richtige Lösung - so kommt es, dass viele Männer um ihr Recht auf die Elternzeit kämpfen müssen, da die Chefs sie als "Frauensache" abstempeln und in ihrem Betrieb unter den männlichen Mitarbeitern nicht dulden.
Sonderkündigungsschutz und Beantragung der Elternzeit
Für werdende Väter gilt, dass sie ab acht Wochen vor dem ausgezählten Geburtstermin nicht gekündigt werden dürfen, denn hier greift der Sonderkündigungsschutz. Der Antrag auf Elternzeit muss mindestens sieben Wochen im Voraus beantragt werden und bei einer geplanten Unterstützung der Partnerin unmittelbar nach der Entbindung haben die Väter nur die achte Woche vor dem errechneten Termin für die sichere Einreichung des Antrags. Für die Vorgesetzten ist dies sehr kurzfristig, da es für sie nun an die Personalplanung geht.
Gerade auf Führungskräfte, die Elternzeit beantragen, kommen Schwierigkeiten zu und dass sie nach den zwei Monaten dieselbe Stelle wiederbekommen, ist häufig unwahrscheinlich. Nun gilt es abzuwägen, ob sie gerade jetzt mit weniger Gehalt klarkommen. Viele werdende Väter kommen mit dem Druck ihrer Vorgesetzten nicht zurecht und fühlen sich nach der Elternzeit im Betrieb nicht mehr willkommen. So kommt es, dass oftmals nur noch die Kündigung bleibt.