Elternzeit und Elterngeld - neue Regeln für die Jobpause

Die Elternzeit lässt sich küftig in drei Etappen aufteilen, außerdem wurde das sogenannte Elterngeld-Plus eingeführt

Von Dörte Rösler
24. März 2015

Wer für den Nachwuchs eine Jobpause machen möchte, bekommt Unterstützung vom Staat. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Elternzeit ermöglicht eine Auszeit von bis zu drei Jahren pro Kind. Danach muss der Arbeitgeber eine Rückkehr in den Betrieb ermöglichen.

Damit Familien sich die Betreuung ihres Kindes leisten können, gibt es außerdem ein Jahr lang Elterngeld. Wenn auch der Vater sich an der Erziehung beteiligt, erhöht sich die Förderzeit auf 14 Monate, beim Elterngeld-Plus sogar auf 28 Monate.

Neue Regeln für Elternzeit

Die dreijährige Elternzeit kann bisher auf zwei Abschnitte verteilt werden. Für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 das Licht der Welt erblicken, gelten aber neue Regeln.

Um Familien eine flexible Planung zu ermöglichen, lässt sich die Auszeit künftig in drei Etappen aufteilen, etwa um die Eingewöhnung in den Kindergarten oder die Grundschule zu begleiten. Bis zu zwei Jahre Auszeit sind zwischen dem 3. und 8. Geburtstag möglich.

Experten erhoffen, dass sich mit der Flexibilisierung mehr Väter an der Kinderbetreuung beteiligen. Bisher nutzen nur 29 Prozent der Männer die bezahlte Jobpause, für durchschnittlich 3,2 Monate.

Elterngeld und Elterngeld-Plus

Parallel zu den neuen Regeln für die Elternzeit hat die Bundesregierung das Elterngeld-Plus eingeführt. Bisher konnten Vater und Mutter insgesamt 14 Monate mit rund zwei Dritteln der bisherigen Nettoeinkünfte zu Hause bleiben. Künftig verdoppelt sich die Bezugsdauer - während sich die Summe halbiert.

Was zunächst wie ein Nullsummenspiel aussieht, kann für Familien eine lohnende Sache sein: es erleichtert Müttern die Rückkehr in den Beruf. Denn sie können Elterngeld-Plus auch neben einem Teilzeitjob kassieren. Wenn Vater und Mutter gleichzeitig arbeiten, bekommen sie außerdem einen Partnerschaftsbonus.