Der richtige Umgang mit Misserfolg - so meistern Sie Niederlagen im Job
Wer mit Rückschlägen gekonnt umgeht, kann aus einer Krise sogar gestärkt hervorgehen
Gekündigt, pleite, frustriert - Rückschläge im Beruf können jeden treffen. Wichtig ist nur, sich von Niederlagen nicht aus der Bahn werfen zu lassen und wieder aufzustehen.
Wer seine Fehler analysiert, kann aus der Krise sogar gestärkt hervorgehen. So machen Sie das Scheitern zu einer wertvollen Erfahrung.
Was ist passiert?
Im Moment der Niederlage kann man kaum vernünftig denken. Wenn sich ein wichtiges Ziel zerschlagen hat, ist Enttäuschung eine ganz natürliche Reaktion. Um aus dem Scheitern zu lernen, sollte aber möglichst rasch wieder Besonnenheit einkehren: Prüfen Sie, warum Ihr Projekt wirklich schiefgegangen ist.
Viele Menschen nehmen Misserfolge persönlich - statt nüchtern die Fakten zu analysieren. In der Folge verharren Sie mit den Gedanken in der Niederlage, was jede Motivation für einen neuen Anlauf nimmt.
Deshalb: Erstellen Sie eine Liste mit allen Ihnen bekannten Fakten und Fehlern. Anschließend zählen Sie alles auf, was Ihnen beruflich bereits gelungen ist und stellen diese Listen gegenüber. So verhindern Sie, Ihre Niederlage zu dramatisieren.
Erfolge und Ressourcen betonen
Sie sehen Ihr Scheitern jetzt in klarerem Licht? Das ist die beste Voraussetzung für eine neue Initiative. Falls Sie sich nach einer Kündigung neu bewerben: fassen Sie die Gründe für den Jobverlust kurz und nüchtern zusammen - ohne Ihren bisherigen Arbeitgeber schlecht zu machen. Und betonen Sie, welche positive Erkenntnis Sie aus der Erfahrung gezogen haben.
Wer im Scheitern stecken bleibt, verbaut sich selbst die Chance auf neue Erfolge. Wenn Sie vermitteln, dass Sie souverän mit Misserfolgen umgehen können, macht Sie das für künftige Arbeitgeber dagegen attraktiver. Denn erfolgreiche Menschen verharren nicht in Problemen aus der Vergangenheit sondern orientieren sich an zukünftigen Chancen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Aufstehen-weitermachen-article15781491.html Abgerufen am 31. August 2015