Deutsche Gerichte zuständig bei Beanstandungen von Ferienhäusern in der EU
Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn es zu einem Streitfall zwischen Urlaubern und einem Reiseveranstalter aus der EU kommt.
Wer im Urlaub unzufrieden mit dem angemieteten Ferienhaus ist oder andere Probleme mit seiner Unterkunft hat, kann seine Schadensersatzklage sofort beim zuständigen deutschen Gericht einreichen.
Mit diesem Beschluss stärkt der Deutsche Gerichtshof die Rechte von Verbrauchern und macht Beschwerdeklagen einfacher.
Quelle
- http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-urteil-wo-urlauber-bei-ferienhaeusern-im-ausland-klagen-koennen-a-862996.html Abgerufen am 25. Oktober 2012