Verbraucherrechte werden deutlich gestärkt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Juli 2010

Die Rechte Flug- und Bahnreisender sind in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden. Doch wie sehen diese Rechte im Schadensfall konkret aus? Nun, zunächst einmal erhalten betroffene Reisende grundsätzlich Entschädigungszahlungen, bei Zugausfällen bekommen sie unter Umständen sogar den kompletten Ticketpreis zurück. Bei Flugausfall und Überbuchung bekommt man entweder das komplette Flugticket erstattet, alternativ kann man sich aber auch auf einen Ersatzflug umbuchen lassen.

Im Extremfall übernimmt die Fluggesellschaft sogar die Kosten für die Unterbringung im Hotel während der Wartezeit. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere außerdem Anspruch auf Entschädigungszahlungen bis zu 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke. Für den ärgerlichen Fall, dass das Gepäck abhanden gekommen ist, können Geschädigte auf eine Entschädigungszahlungen von bis zu 1.300 Euro bestehen.