Deutscher türkischer Herkunft erhält 1000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung des Türstehers

Von Max Staender
16. August 2013

Nachdem ein Türsteher einer Disco in Hannover einen Deutschen türkischer Herkunft abgewiesen hat, muss ihm der Besitzer des Tanzlokals nun Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro zahlen. Zudem urteilte das Amtsgericht Hannover, dass der Mann in Zukunft ein Recht auf Einlass hat.

Die vorherige Beweisaufnahme hatte ergeben, dass Besuchern ohne Migrationshintergrund Einlass gewährt wird, während männliche Ausländer stets nicht erwünscht waren.

Laut den vorsitzenden Richtern sei dieses Verhalten ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und somit als Diskriminierung zu werten.

Sollte der Diskotheken-Betreiber der Zahlung an den Kläger nicht nachkommen, müsse er sich auf ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro einstellen, so das Amtsgericht.