Deutschland liebt Hunde: Aber wann und wie wird ein Tier als gefährlich eingestuft?

Bei als gefährlich eingestuften Hunden besteht Leinen- und Maulkorbpflicht

Von Cornelia Scherpe
27. März 2017

Elf Millionen Hunde werden in Deutschland von ihren Frauchen und Herrchen umsorgt. Von kleinen Chiwawas bis hin zu großen Rottweilern und Labradors ist alles vertreten. Doch wer mit dem Gedanken liebäugelt, sich einen großen Hund zu kaufen, stolpert schnell über die Frage:

Ab wann gilt das Tier als gefährlich und wer entscheidet das eigentlich?

In Deutschland führt jedes Bundesland für die tierischen Mitbewohner eine sogenannte "Rasseliste". In die Liste werden die Hunderassen eingetragen, die als potenziell gefährlich gelten. Die einzelnen Listen lesen sich allerdings sehr unterschiedlich, was bei vielen Hundehaltern für Frust sorgt. Gilt beispielsweise der Rottweiler in Baden-Württemberg als harmlos, landet er in Bayern auf der dortigen Liste.

Wer einen Hund kaufen möchte, der in der Heimatregion auf der Rasseliste steht, der muss eine Erlaubnis einholen. Diese geht in der Regel mit einem Verhaltenstest des Tieres einher. Besteht der Hund seinen Test nicht, darf er zwar trotzdem gehalten werden, muss aber zu jeder Zeit in der Öffentlichkeit mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Nicht selten wird zudem eine höhere Hundesteuer fällig. Über die Höhe entscheiden die einzelnen Gemeinden und Kommunen. Manchmal werden bis zu 1.200 Euro als Jahressatz festgelegt.

Einstufung als "gefährlich" auch bei vermeintlich harmlosen Hunderassen möglich

In Deutschland besteht allerdings die Möglichkeit, auch einzelne Hunde als gefährlich einzustufen, selbst wenn sie nicht auf der Rasseliste des jeweiligen Bundeslandes stehen. Es kann also auch einen kleinen Dackel betreffen.

Kommt es zu schweren Verletzungen bei Menschen, anderen Hunden oder sonstigen Haustieren, kann das zuständige Veterenäramt den "Täterhund" einer Wesensprüfung unterziehen. Dafür muss kein Beißvorfall vorliegen, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Ein aggressiver Angriff jeder Art genügt.

In diesem Zusammenhang gut zu wissen: Hat die Attacke des eigenen Hundes ernste Konsequenzen, kann der geschädigte Tierbesitzer ein Schmerzensgeld einklagen. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll und in manchen Bundesländern sogar verpflichtend.