DFB-Gerichtsentscheidung: Das "Phantomtor" von Hoffenheim gilt

Von Frank Hertel
29. Oktober 2013

Ob die Debatten um das Phantomtor von Hoffenheim nun wirklich beendet sind, wird sich zeigen. Jedenfalls hat das DFB-Sportgericht gestern entschieden, dass der Treffer gilt und es kein Wiederholungsspiel geben wird.

Beim Spiel Hoffenheim gegen Leverkusen hatte der Leverkusener Stefan Kießling das 2:0 durch ein Loch im linken Außennetz der Hoffenheimer geköpft und niemandem war es aufgefallen. Erst die Fernsehbilder zeigten, dass es ein irreguläres Tor war.

In einer 90-minütigen Verhandlung entschied DFB-Sportrichter Hans E. Lorenz, dass dieses Tor gegeben werden muss, weil es eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters war. Sobald der Schiri zum Anstoß pfeift und der Ball wieder läuft, ist die Entscheidnung unumstößlich.