Die eigene Enkelin missbraucht - Zweijährige Bewährungsstrafe
Ein 70-jähriger hat in den Jahren von 2003 bis 2011 immer wieder seien Enkelin schwer sexuell missbraucht. Das Kind war zu Beginn seiner Verfehlungen acht Jahre alt. Auch ein weiteres Mädchen ist von ihm sexuell bedrängt worden. Jetzt stand der Rentner vor Gericht.
Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der 70-jährige gestand seine Taten, was für das Urteil strafmildernd wirkte. Zusätzlich zu seiner Strafe darf der Rentner keine Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht derer Eltern in seiner Wohnung empfangen.
Die Taten sind dadurch offenbar geworden, weil ihn jemand beim sexuellen Umgang mit einem Nachbarskind gesehen und die Tat der Polizei gemeldet hatte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Rentner-muss-nicht-ins-Gefaengnis-article10898926.html Abgerufen am 28. Juni 2013