Die Kindergärten sollen in NRW flexibler werden
Spätestens im August 2007 soll in Nordrhein-Westfalen die Neuregelung des Kindertagesstättengesetzes in Kraft treten. Zu einem wesentlichen Bestandteil dieser Reform gehört die Flexibilisierung der bisher gesetzlich geregelten Öffnungszeiten von Kindergärten.
In Zukunft sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, die Betreuungszeiten der Kinder in Kindertageseinrichtungen individuell zu regeln. Die Abrechnung der Kindergärtenbeiträge erfolgt dann über die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden.
Die Einrichtungen können sich nach dem Bedarf der Eltern entscheiden, müssen ihre Öffnungszeiten aber nicht ändern.