Die Krankenkasse muss keine Kosten für Gentests in der Schwangerschaft tragen
Möchte eine Frau in der Schwangerschaft testen lassen, ob bei ihrem ungeborenen Kind Gendefekte vorliegen, muss sie die Kosten dazu selbst tragen.
So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Falle einer jungen Frau, die Gentests durchführen lassen wollte, um sich eventuell für eine Abtreibung zu entscheiden. Wäre das Kind behindert durch einen genetischen Defekt, würde sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Sie wollte, dass die Kosten für den Gentest die Krankenkasse zahlt. Das Gericht entschied zu Gunsten der Krankenkasse.
Zu den Pflichten einer Krankenkasse gehöre das Bewahren der Gesundheit und das Heilen von Krankheiten, nicht aber einen Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen.