Die richtigen Versicherungen für den Urlaub im Ausland

Von Ingo Krüger
26. Juni 2014

Auch während der schönsten Zeit des Jahres, dem Urlaub, kann es zu Zwischen- und Unfällen kommen. Gut, wenn man dann versichert ist. Doch welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll?

Ausland-und Reisekrankenversicherung

Viele Verbraucherschützer raten vor allem zu einer Auslands-Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten, die die Gesundheitskarte nicht abdeckt. Diese gewährt dem Krankenkassenmitglied eine Behandlung nach landestypischem Standard. Die Leistungen sind jedoch häufig nicht mit den aus Deutschland bekannten vergleichbar.

Eine Auslands-Reisekrankenversicherung kostet für Singles 10 Euro im Jahr, für Familien 20 Euro. Die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig sein sollte, sind in der Regel inbegriffen.

Mallorca-Police

Nützlich ist auch die sogenannte Mallorca-Police. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht im Ausland die Deckungssumme für einen Mietwagen auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme von mindestens 2.500.000 Euro pro Person und Unfall sowie 500.000 Euro Sachschaden pro Unfall. Übersteigt die Forderung eines Geschädigten eine im Ausland oft niedrige Deckungssumme, bietet die Mallorca-Police im Regelfall völlig ausreichenden Schutz. Sie kann für 20 Euro im Monat auch kurzfristig abgeschlossen werden.

Europäischer Unfallbericht für den Notfall

Hilfreich ist im Schadensfall der Europäische Unfallbericht. Er erleichtert die Aufnahme eines Schadens im europäischen Ausland. Jeder Autofahrer sollte ihn bei Reisen ins Ausland im Handschuhfach haben, damit er im Notfall schnell zur Hand ist. Viele Versicherer und Automobilklubs stellen ihn auf ihrer Webseite zum Download bereit. Der Europäische Unfallbericht ist jedoch kein offizielles Dokument. So bleibt mitunter doch nur der Gang zum Anwalt.

Nützlich bei einem Unfall innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist die Hilfe eines sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten. Diesen gibt es bei allen Versicherungen in den genannten Gebieten. Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe in Berlin.