Die Sepa-Umstellung rückt näher - was Verbraucher jetzt wissen sollten

Von Dörte Rösler
21. November 2013

Für Bankkunden wird es ernst: ab dem 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr auf den einheitlichen europäischen Standard Sepa umgestellt. Schon jetzt sind die Neuerungen auf dem Kontoauszug erkennbar. Und auch bei Überweisungen, Lastschriften und Kundenkonten im Internet müssen Verbraucher sich mit veränderten Regeln befassen.

Was ist neu bei Überweisungen?

Mit Sepa werden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern abgeschafft und durch die 22-stellige Iban ersetzt. Theoretisch müssten Privatkunden darum ab Februar wesentlich mehr Ziffern auf die Überweisungsformulare schreiben. Wenn das Geld an einen Empfänger in Deutschland geht, können sie jedoch bis zum 31. Januar 2016 weiter die alten Nummern verwenden.

Was ändert sich bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen?

Auch Daueraufträge laufen unverändert weiter. Für Einzugsermächtigungen bedeutet der Übergang in die europäische Zahlungswelt jedoch das Aus. Sie werden durch das Sepa-Lastschriftmandat ersetzt. Bereits erteilte Ermächtigungen werden von der Bank automatisch angepasst, bis 2016 können auch Zahlungen per EC-Karte wie bisher getätigt werden.

Das System bietet außerdem einen Vorteil für Verbraucher: sie können der Zahlung jetzt bis zu acht Wochen nach dem Abbuchen widersprechen. Nach altem Recht war dies nur sechs Wochen lang möglich.

Wie klappt das Online-Shopping?

Beim Shopping im Internet müsste der Händler für das Lastschriftverfahren künftig eine unterschriebene Einwilligungserklärung einholen. Da dies unpraktikabel ist, werden die meisten Shops aber auf diese Legitimation verzichten. Für bestehende Kundenkonten oder Paypal-Zahlungen werden die Einzugsermächtigungen automatisch umgewandelt.