Die Stadt muss haften, wenn Kindergartenkinder Autos mit Steinen bewerfen

Von Melanie Ruch
5. Juli 2012

In Bitburg hatte ein Geschäftsmann seinen Wagen direkt neben der Außenanlage einer städtischen Kindertagesstätte geparkt. Als er wiederkehrte, befanden sich auf der Karosserie 21 zum Teil tiefe Dellen. Drei Kindergartenkinder hatten beim Spielen draußen die Unaufmerksamkeit ihrer Erzieherin genutzt und den Wagen mit großen Kieselsteinen beworfen.

Zu Recht verlangte der Autobesitzer Schadensersatz von der Stadt, wie das Oberlandesgericht Koblenz nun entschied. Da die Erzieherin offensichtlich ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte, muss die Stadt als Betreiber der Einrichtung für den entstandenen Schaden aufkommen.