Die ungeschnittene Fassung des letzten Teils von "Saw" wurde bundesweit beschlagnahmt
Mit "Saw VII - Vollendung" erschien bereits im September des vergangenen Jahres der letzte Teil der Horror-Reihe "Saw". Wie das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil vom 5. April beschlossen hat, wird die ungeschnittene Fassung von Saw VII wegen Gewaltverherrlichung nun jedoch bundesweit beschlagnahmt.
Eine überraschende Entscheidung, denn die Juristenkommission der SPIO hatte den Film jüngst als nicht schwer jugendgefährdend eingestuft und bislang wurde auch keiner der vorherigen sechs Teile beschlagnahmt. Das Urteil betrifft jedoch lediglich die ungeschnittene Fassung.
Die geschnittene Version, die nur 76 Sekunden kürzer ist, darf weiterhin verkauft und beworben werden.