Die Weitergabe der Kantinenkarte an Dritte ist ein Grund für eine Abmahnung

Von Melanie Ruch
14. April 2014

Viele Arbeitgeber, vor allem größerer Unternehmen, stellen ihren Mitarbeitern spezielle Kantinenkarten zur Verfügung, die oft nicht nur als Zahlungsmittel dienen, sondern den Mitarbeitern auch Vergünstigungen beim Kantinenessen einräumen.

Wer diese Rabattkarte aber dafür nutzt, um Dritte günstig zum Essen einzuladen, der verletzt damit die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber und riskiert eine Abmahnung, da der Rabatt beim Kantinenessen ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten ist.

Ist die Rabattkarte jedoch lediglich ein Zahlungsmittel und bietet keinerlei Vergünstigungen, darf mit ihr auch das Essen Dritter bezahlt werden ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.