Dienstunfall bei der Schneeballschlacht

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Januar 2013

Wenn sich ein Lehrer, weil er bei seinen Schülern beliebt ist, an einer Schneeballschlacht auf dem Schulhof in der Pause beteiligt und dabei verletzt wird, so handelt es sich um einen Dienstunfall, wie das Verwaltungsgericht in Freiburg entschied. Dabei ist es unerheblich, ob diese Schneeballschlacht auch laut der Schulordnung offiziell untersagt war.

Bei dem Fall wurde der Klassenlehrer, nachdem er die Unterrichtsräume verlassen hatte, von seinen Schülern auf dem Schulhof in eine Schneeballschlacht verwickelt und ein Ball verletzte den Lehrer so stark am Auge, dass er operiert werden musste und somit einen Monat lang krank zu Hause war. Die Richter am Verwaltungsgericht waren der Meinung, dass der Lehrer während seines Dienstes die Verletzung erlitt, was das zuständige Regierungspräsidium anders sah.

Der Lehrer nahm an der Schneeballschlacht nur teil, weil er ein gutes Verhältnis zu seinen Schülern hatte, ansonsten hätten die Schüler ihn bestimmt als "Spießer" angesehen.