Diese Verkehrsregeln gelten für Autofahrer an der Bushaltestelle
Wenn Autofahrer die an Haltestellen zu beachtenden Verkehrsregeln nicht einhalten, kann dies teuer werden
Hält ein Bus an der Haltestelle, müssen Autofahrer einige Regeln unbedingt beachten. Gerade dort müssen sie aufgrund von aussteigenden Fahrgästen besondere Vorsicht walten lassen.
Doch zahlreiche Autofahrer halten sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO). So ergaben Stichproben, dass mehr als 60 Prozent der Autofahrer Busse überholten, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfuhren. An der Haltestelle stehende Busse wurden von 74 Prozent mit überhöhter Geschwindigkeit passiert.
Überholen verboten
In § 20 der StVO ist jedoch folgendes Verhalten vorgeschrieben: So gilt bei Bussen, die mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfahren, ein striktes Überholverbot für Pkw.
Steht der Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle dürfen Pkw aus beiden Richtungen lediglich mit einer Schrittgeschwindigkeit von 7 km/h und ausreichendem Abstand vorbeifahren. Falls erforderlich, müssen sie halten.
Bussen muss das Abfahren von der Haltestelle ermöglicht werden
Hat der Bus nur den rechten oder gar keinen Blinker gesetzt, müssen Autofahrer mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft vorbeifahren. Schrittgeschwindigkeit ist dabei nicht nötig.
Verlässt ein Omnibus des Linienverkehrs oder ein Schulbus die Haltestelle muss ihm das Abfahren der gekennzeichneten Haltestelle ermöglicht werden. Wenn notwendig, müssen andere Verkehrsteilnehmer warten. Verbotenes Überholen kann mit
- 60 Euro Bußgeld und
- einem Punkt in Flensburg
geahndet werden.
Parkverbot beachten oder zahlen
15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild ist ein Parkverbot einzuhalten. Andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro.
Behindert ein falsch geparkter Pkw Busse, erhöht sich die Strafe auf 25 Euro. Erlaubt ist dagegen das vorübergehende Anhalten bis zu einer Länge von drei Minuten, es sei denn, ein Schild verbietet es.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Regeln-beim-Ueberholen-an-der-Haltestelle-article15336006.html Abgerufen am 22. Juni 2015