Dieter Bohlen verklagt die Bundesrepublik auf Schadensersatz
Wie schon der von Prinz Ernst August wurde auch Dieter Bohlens Name für eine Plakatwerbung der Zigarettenmarke "Lucky Strike" benutzt und zwar ohne seine Zustimmung. Ein Unding, findet der Musiker und verklagte die Firma, zunächst mit Erfolg.
Da es laut Bundesgerichtshof aber offenbar zulässig ist ungefragt mit seinem Namen zu werben, reichte Bohlen zusätzlich eine Verfassungsbeschwerde ein, die allerdings abgelehnt wurde. Deshalb und wegen der anfallenden Prozesskosten will der 58-Jährige nun die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagen.
Er verstehe zwar viel Spaß, aber wenn ein Tabakkonzern ungefragt mit ihm als Nichtraucher wirbt, hört bei ihm der Spaß auf, so Bohlen in einem Interview mit "Bild".