Discounter ignorieren Gewährleistungspflicht

Von Ingo Krüger
26. September 2012

Ob Küchengerät, Radio oder Haartrockner - viele Discounter missachten die Gewährleistungspflicht gegenüber ihren Kunden. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). So kamen lediglich 44 Prozent aller Verkäufer ihrer gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung nach und nahmen beanstandete Waren zur Reparatur oder zum Umtausch an. Der vzbv hatte insgesamt 550 Läden von sechs Handelsketten (Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Media Markt, OBI und real) untersucht.

Viele Auskünfte seien nicht eindeutig gewesen, kritisierten Verbraucherschützer, außerdem seien sie häufig auch irreführend und falsch. Besonders Aldi Nord fiel bei der Studie negativ auf. Dort erkannten die Verkäufer lediglich in einem von zehn Fällen die Gewährleistung an.

Bei vier von fünf Beanstandungen argumentierten die Händler, dass der Hersteller für die Gewährleistung zuständig sei. So könne der Vorgang schneller abgewickelt werden. Einige gaben auch an, dass die eigene "Reklamationsfrist" bereits beendet sei, wie der vzbv bekanntgab. Dabei gibt es den Fristablauf im deutschen Gewährleistungsrecht überhaupt nicht.