Doherty und Diehl: Schuldunfähig oder fünf Jahre Haft?

Doherty und Diehl sind aufgrund eines Einbruchs angeklagt - Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkohol

Von Ingo Krüger
5. Juli 2011

Müssen Sänger Peter Doherty (32) und Schauspieler August Diehl (35) demnächst ins Gefängnis? Die Staatsanwaltschaft Regensburg teilte mit, dass sie Strafbefehl gegen die beiden Männer beantragt habe. Nach einer ausgiebigen Zechtour sollen beide in ein Musikgeschäft der ostbayerischen Stadt eingebrochen sein.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte damit einen Bericht der Berliner Zeitung "B.Z.". Die Anklage laute auf "fahrlässigen Vollrausch", so der Sprecher. Auf diese Straftat stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Einbruch in ein Musikgeschäft unter starkem Alkoholeinfluss

Bei dem Einbruch war eine Gitarre und eine Schallplatte gestohlen worden. Doherty hatte bereits gestanden, zusammen mit zwei weiteren Männern in der Nacht zum Faschingsdienstag in das Geschäft eingestiegen zu sein. Einer dieser Männer war August Diehl. Der gestand bei der Polizei seine Beteiligung an der Straftat und zeigte sich reumütig. Allerdings erklärte er auch, Erinnerungslücken zu haben. Auch Doherty gab an, dass meiste vergessen zu haben.

Da alle Beteiligten zum Zeitpunkt des Einbruchs unter Alkoholeinfluss standen oder sogar andere Rauschmittel genommen hatten, seien sie schuldunfähig, erklärte die Staatsanwaltschaft, und würden daher nicht wegen eines "Einbruchsdiebstahls" angeklagt.

Gefängnisstrafe aufgrund von Drogenbesitz

Am 20. Mai hatte ein Gericht in London Doherty bereits zu einer sechs Monate dauernden Haftstrafe wegen Kokainbesitzes verurteilt. Der Skandalrocker war bereits vorher zwei Mal wegen eines Drogendeliktes im Gefängnis gewesen.