Fahrstuhl stoppt falsch, Frau verletzt sich: Schmerzensgeld Fehlanzeige

Von Marion Selzer
31. Januar 2013

Aufgrund technischer Probleme stoppte ein Fahrstuhl in einem Parkhaus 40 Zentimeter über dem Boden. Beim Austritt aus dem Aufzug stürzte eine Nutzerin und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Daraufhin forderte die Geschädigte Schadensersatz vom Betreiber des Parkhauses.

Sowohl die Richter vom Landgericht Frankfurt als auch die vom Oberlandesgericht verweigerten ihr diesen Anspruch. Zur Begründung gaben die Richter an, dass es sich dabei um unvorhersehbare Probleme gehandelt habe. Da der Betreiber seine Aufzüge regelmäßig kontrollieren ließ, könne ihn kein Verschulden treffen.

Es gilt abzuwarten, ob die Klägerin noch vor das höchste Gericht, den Bundesgerichtshof, zieht.