Doktortitel durch Bestechung hat Gültigkeit

Von Marion Selzer
29. November 2011

Auch wenn man seinen Doktortitel durch die Bestechung des Doktorvaters erhält, darf dieser nicht einfach aberkannt werden. Schließlich zähle hier allein die Leistung in Bezug auf den Inhalt, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Entscheidung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Hannover ebenso entschieden.

Dabei ging es um die Aberkennung des Doktortitels von acht Juristen durch die Universität Hannover, da sich der zuständige Doktorvater hierbei hat bestechen lassen. Die betroffenen Juristen können nun also aufatmen und den Doktortitel weiter für sich beanspruchen.