Doktortitel gilt nicht zwingend für ein Leben, sondern kann auch wieder aberkannt werden

Von Katja Grüner
5. August 2013

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah es als rechtmäßig an, dass einem Physiker sein Doktortitel aberkannt wurde. In der Vergangenheit ist dies ja schon öfters passiert, wenn die Doktorarbeit als Plagiat entlarvt wurde. In diesem Fall hatte die Aberkennung nichts mit einer kopierten Doktorarbeit zu tun, sondern mit dem Fehlverhalten des Wissenschaftlers bezüglich seiner Arbeit.

Der Physiker hatte im Rahmen von Forschungen Daten manipuliert, die zu einem falschen Ergebnis führten. Aus diesem Grunde entzog ihm die Universität Konstanz bereits im Jahr 2004 seinen Titel, wogegen der Wissenschaftler dann in höherer Instanz klagte. Das Bundesverwaltungsgericht sah dies jedoch als rechtens an, da der Titel durchaus wieder entzogen werden kann, wenn sich sein Träger dessen nicht würdig erweist und gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Praxis verstößt.

Der Physiker überraschte immer wieder mit neuen Forschungsergebnissen und wurde sogar schon für den Nobelpreis gehandelt. Dieser Traum dürfte sich wohl jetzt nicht mehr erfüllen, denn der Doktortitel ist weg.