Wegen Körperfülle kein Anspruch auf Ausgleich für Häftling

Von Marion Selzer
17. August 2012

Weil er mit seinen über 150 Kilogramm unter den beengten Verhältnissen in seiner Gefängniszelle besonders zu leiden hatte, wollte ein Häftling aus dem Berlin-Tegel Gefängnis eine Entschädigung. Die Richter vom Kammergericht Berlin erkannten zwar an, dass in diesem Gefängnis die Bedingungen menschenunwürdig seien, lehnten den Anspruch des übergewichtigen Klägers jedoch ab, weil er einen Antrag auf Verlegung hätte einreichen können.

Die dortigen Zellen haben eine Größe von 5,26 Quadratmetern und nach Abzug der Stellfläche von Mobiliar bleibt eine freie Fläche von gerade mal 1,2 Quadratmetern. Außerdem sind die Zellen dunkel, dreckig, feucht und kalt.

Zuvor hatte das Landgericht Berlin dem Kläger eine Entschädigung zugesprochen. Die Landesregierung hat dagegen aber nun erfolgreich Berufung eingelegt.