Draußen kalt? Vermieter stehen in der Pflicht: Zimmertemperatur von 20 Grad muss gewährleistet sein

Von Marion Selzer
5. Oktober 2012

Jetzt, wo die Temperaturen wieder sinken, will man es sich in seinen vier Wänden schön gemütlich machen. Vermieter stehen dabei in der Pflicht, dass die Mieter während der Heizperiode ihre Wohnungen auf Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad heizen können.

Das gilt aber nur für Stunden zwischen 6 Uhr am Morgen bi 23 Uhr am Abend. Außerhalb dieser Zeit muss eine Erwärmung auf 18 Grad möglich sein. Sonst können Mieter einen Mangel geltend machen und gegebenenfalls die Miete mindern. Kommt es im Winter zu einem Heizungsfall, ist eine fristlose Kündigung rechtmäßig.

Wenn es außerhalb der Heizsaison kalt werden sollte, muss der Vermieter selbst da die Heizung andrehen. Dauerhafte Zimmertemperaturen von unter 18 Grad muss kein Mieter dulden. Vertragsklauseln, die von diesen Regelungen abweichen, sehen die Richter in der Regel als unwirksam an.