Drogensucht: Krankenkasse zahlt ambulante Therapie auch bei Nichtabstinenz
Bisher war es so, dass Krankenkassen nur dann eine psychotherapeutische Behandlung von Drogensüchtigen bezahlten, wenn diese vorher schon abstinent waren, also während des Behandlungszeitraums keine Drogen nahmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat nun beschlossen, dass die Kasse auch dann im Nachinein die Behandlung zahlt, wenn der Drogensüchtige nach spätestens 10 Sitzungen keine Drogen mehr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Drogensüchtige nachweisen kann, dass er schon vor der ambulanten Therapie ernsthafte Versuche unternommen hat, sich von der Droge zu befreien.