Duogynon sorgt erneut für Aufsehen - Betroffener klagt gegen den Hersteller des Medikaments

Von Cornelia Scherpe
9. Juli 2012

Bei Duogynon handelt es sich um ein Hormonpräparat, das bis 1978 an Frauen vergeben wurde. Es sollte durch künstliche Geschlechtshormone helfen, eine ausbleibende Regelblutung eintreten zu lassen. War die Patientin nicht schwanger, so konnte der normale Zyklus auf diese Weise auch wieder hergestellt werden. Blieb die Monatsblutung dennoch aus, war eine Schwangerschaft sehr wahrscheinlich.

Allerdings wurden Klagen gegen das Medikament laut, da viele Frauen nach der Einnahme missgebildete Kinder zur Welt brachten. Nun kommt neuer Wind auf, da ein Betroffener eine aktuelle Klage gegen den Hersteller eingereicht hat. Der Mann ist körperlich behindert und dies wohl, da seine Mutter während der Schwangerschaft Duogynon bekommen hatte. Nach dem ersten verlorenen Rechtstreit hat der Lehrer nun erneut Klage beim Berliner Landgericht eingelegt. Seiner Meinung nach ist es bewiesen, dass der Hersteller der Medikamente Schuld daran ist, dass viele Frauen in den 1970er Jahren Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen mussten. Er möchte einen Schadensersatz für seine verlorene Lebensqualität. In seinem Fall besteht eine Fehlbildung der Blase und des Harnleiters.

Die neue Klage schlägt einige Wellen. Laut Angaben des Anwaltes haben sich bereits über 360 Menschen gemeldet, die sich ebenfalls als Opfer von Duogynon sehen. Der verantwortlicher Pharmakonzern weist die Schuld aber weiterhin von sich. Es sei in einigen Studien belegt worden, dass der Zusammenhang zwischen Medikament und den Missbildungen nicht besteht. Daher sei das Ermittlungsverfahren in den 1980ern auch eingestellt worden. Die Kritiker halten dagegen, dass es noch immer Duogynon auf dem Markt gäbe, wenn es harmlos wäre. Das Ende der Produktion 1978 sehen sie als Schuldeingeständnis.