Missbildungen durch Medikamenteneinnahme der Mutter - Duogynon-Opfer zieht vor Gericht

Hormonpräparat Duogynon führt zu schweren Fehlbildungen beim Ungeborenen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
6. Dezember 2010

1976 kam André Sommer mit Missbildungen der Harnblase und des Geschlechtsorgans auf die Welt. Heute möchte der 34-Jährige wissen, ob die Einnahme eines bestimmten Medikaments dafür verantwortlich ist, welches zwischen 1950 und 1981 gegen Menstruationsbeschwerden sowie zum Nachweis einer Schwangerschaft verschrieben wurde.

Duogynon und die schwerwiegenden Folgen

Im Jahr 1975 hatte Sommers Mutter als Schwangerschaftstest "Duogynon" verschrieben bekommen. Wie sich in dieser Zeit anhand von Studien und Statistiken herausstellte, wurden die Neugeborenen der Mütter, die das Medikament eingenommen hatten, mit Fehlbildungen zur Welt gebracht.

Laut Schätzungen gibt es deutschlandweit etwa 1.000 Missbildungen durch Duogynon - so wird das Hormonpräparat als Nachfolger des bekannten Arzneimittelskandals durch das Mittel "Contergan" bezeichnet.

Sommer hat nun beim Landgericht Berlin Klage eingereicht und möchte mit anderen Duogynon-Opfern endlich Klarheit darüber erlangen, ob das Mittel tatsächlich Schuld an den Missbildungen sei.

Ob ihm dies gelingt, bleibt fraglich. Der Hersteller des Mittels verweigerte bisher die Einsicht in die Akten und der zuständige Richter hat bereits andeuten lassen, dass der Erfolg auf einen Auskunftsanspruch sehr gering ist, da dieser seit 2005 verjährt sei.