Durch Heirat Steuern sparen

Ehegatten-Splitting kann zu großer Steuerersparnis verhelfen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. September 2011

Die Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema Steuern-Sparen bei Ehepaaren beschäftigt. So ist es durchaus möglich, dass ein Paar durch eine Heirat auch Steuern sparen kann, wenn das Einkommen der beiden Partner unterschiedlich hoch ist.

Dies kommt durch das sogenannte Ehegatten-Splitting, wenn Ehepaare zusammen veranlagt werden. Hierbei wird zuerst das zu versteuernde Einkommen (zvE) der Ehegatten ermittelt und halbiert, also gesplittet. Danach wird die Einkommenssteuer von dem halbierten zu versteuernden Einkommen nach dem jeweiligen Tarif errechnet und schließlich wieder verdoppelt. Die Steuerermäßigung ergibt sich vor allem dann, wenn die Ehepartner ein unterschiedlich hohes Einkommen haben.

Dem Weg zum Steuern-Sparen

Wenn beide etwa das gleich hohe Einkommen haben, so wirkt sich das Splittingverfahren nicht steuermindernd aus. Hierzu auch ein kleines Beispiel: Die gesamten Einkünfte eines Ehepaares sind 100.000 Euro, wobei jeder 50.000 verdient. Hier bringt die Heirat keine Steuerersparnis.

Anders wenn der eine Partner etwa zwei Drittel (66.000) und der andere mit 34.000 Euro nur ein Drittel verdient. Dann liegt die Steuerersparnis bei 777 Euro im Jahr. Noch höher bei einem Verhältnis von von 80.000 zu 20.000, wobei etwa 2.435 Euro an Steuern gespart werden. Verdient der Partner gar kein Geld, so liegt die Ersparnis bei gut 8.000 Euro, jedoch muss der Partner dann auch finanziell unterstützt werden.

Berechnung der Steuer rückwirkend

Auch beim Arbeitslosengeld oder der Sozialhilfe wirkt sich dies dann aus. Schließlich sollte man noch eins bedenken, wer sich entschlossen hat im nächsten Jahr zu heiraten, der sollte sich überlegen, ob er dies nicht vielleicht doch noch Ende dieses Jahres tun möchte, denn die Steuer wird immer rückwirkend berechnet, so dass das Ehegatten-Splitting für das ganze Jahr 2011 gilt. Aber eine Heirat kann auch die Steuern erhöhen, so zum Beispiel wenn Kinder in die Ehe mitgebracht werden, denn hier fällt Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro für Alleinerziehende weg. Aber bei Alleinstehenden darf der Partner auch nicht mit in der häuslichen Gemeinschaft leben.