"Dynamisches Team" in Stellenanzeige schließt ältere Bewerber nicht aus

Von Max Staender
11. Juni 2013

Ältere Bewerber werden nicht zwangsläufig ausgeschlossen, wenn Unternehmen in ihren Stellenanzeigen die Formulierung "dynamisches Team" verwenden. Laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein handelt es sich erst um eine Benachteiligung, sofern ein "junges dynamisches Team" gesucht wird.

Im verhandelten Fall erhielt eine Bewerberin auf eine zuvor beworbene Stelle als "Java Software Ingenieure (m/w)" eine Absage, woraufhin sie die Firma auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 18.000 Euro verklagte, da sie in der Anzeige einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sah.

Allerdings wurde die Klage von den Richtern abgewiesen, da das Wort "dynamisch" nur ausdrückt, dass nach aktiven und beweglichen Angestellten gesucht werde und somit keineswegs eine Altersdiskriminierung vorliegt.