E-Zigaretten sind Genussmittel und keine Arzneimittel

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. April 2012

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist der Meinung, dass es sich bei den sogenannten E-Zigaretten, wenn sie Nikotin enthalten, um Arzneimittel handelt, die dann auch zugelassen werden müssten. Aber das Verwaltungsgericht in Köln hat dies jetzt anders beurteilt, so dass es sich bei diesen Zigaretten um ein Genussmittel handelt.

Im Vorfeld haben ein Vertriebsunternehmer und auch ein Hersteller von E-Zigaretten gegen den Beschluss des Bundesinstituts geklagt, weil die Behörde in einem ähnlichen Fall zuvor feststellte, dass es sich bei nikotinhaltigen E-Zigaretten doch um Arzneimittel handelte.

Deshalb wurden gegen den Hersteller und Vertreiber auch strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt, gegen die also der Vertreiber und Hersteller beim Verwaltungsgericht Klage erhoben hatten. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster kann gegen das Urteil noch eingelegt werden.