Ehrverletzungsklagen im Internet von EU-Gericht vereinfacht

Von Thorsten Poppe
26. Oktober 2011

Wer im Internet beleidigt oder verleumdet wird, kann laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg Schadenersatzklagen in seinem Heimatland einreichen. Auch wenn die Ehrverletzung auf einer Webseite erfolgt ist, die sich in einem anderen Land befindet. So kann man jetzt beispielsweise vor ein deutsches Gericht ziehen, wenn man in England auf einer Webseite in dieser Hinsicht bloßgestellt worden ist. Das Gericht am Wohnsitz des mutmaßlichen Opfers ist ab jetzt zuständig.

Die EU-Richter machten deutlich, dass wegen der "weltumspannenden Verbreitung" im Internet es nicht zu bemessen sei, wo die Verletzung des Persönlichkeitsrecht stattgefunden habe. Deshalb sei der ständige Wohnsitz und das dafür zuständige Gericht für eine Klage verantwortlich. Das Strafmaß dürfe jedoch nicht höher ausfallen, als im Land desjenigen dafür vorgesehen ist, der die Verfehlung verursachte. Bisher konnte über eine solche Klage in der EU nur in diesem Land entschieden werden.