Ein Angriff auf die Menschenwürde? Zugelassener Down-Syndrom-Test sorgt für Ärger

Von Cornelia Scherpe
22. August 2012

In Deutschland, Österreich sowie in der Schweiz und Lichtenstein ist er nun erhältlich und sorgt wie schon vor seiner offiziellen Zulassung für erhitzte Gemüter. Die Rede ist von dem neuen Test, der bei Schwangeren klären kann, ob das Kind einmal an dem Down-Syndrom leiden wird. Der Test kann bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche ein aussagekräftiges Ergebnis liefern. Er testet, ob das Chromosom 21 drei mal vorliegt. Ist dem so, kann man zu 100 Prozent davon ausgehen, dass das Kind das Down-Syndrom entwickelt.

Eigentlich ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Woche legal, es gibt jedoch zwei Ausnahmen: eine Vergewaltigung lag vor, oder das Kind ist behindert. Da das Down-Snydrom offiziell als Erbkrankheit gilt, ist der Abbruch also noch möglich. Schwangere, die den Test durchführen und ein positives Ergebnis bekommen, können sich also noch gegen das Kind entscheiden. Daher war der Test bereits vor seiner Zulassung umstritten, da man eine Selektion erwartet. Doch die Gerichte haben den Test zugelassen und es in die persönliche Verantwortung einer Frau gelegt, ob sie sich testen lässt und wie sie mit dem Ergebnis umgeht.

Nun dürfen alle den Down-Syndrom-Test kaufen, doch die Entrüstung von seitens der Kritiker hält an. Es sei eine Verletzung der Menschenwürde, da auch Kinder mit "Trisomie 21" den Anspruch auf Leben haben. Neben Verbänden, die sich für beeinträchtigte Menschen einsetzen, spricht sich auch die Kirche und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung (Hubert Hüppe) gegen den Test aus. Ob sich im Nachhinein doch noch ein Verbot erwirken lässt, bleibt offen.