Ein neuer Mietvertrag ist bei einem Eigentümerwechsel nicht notwendig
Mieter brauchen bei einem Wechsel des Eigentümers der Wohnung oder des Hauses keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, denn der alte Vertrag gilt in allen Punkten weiter, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt. So übernimmt der neue Besitzer automatisch alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnis.
Das einzige, was sich ändert, das ist die Kontoverbindung, wohin man dann seine Miete überweisen muss, doch vorher muss der neue Eigentümer dies zum Beispiel über einen Grundbuchauszug nachweisen. Auch eine Mitteilung des bisherigen Eigentümers über den Eigentumswechsel und dementsprechend die Miete an den neuen Besitzer zu zahlen reicht vollkommen aus.
Bei einer Mieterhöhung gelten die gleichen Bedingungen wie beim ehemaligen Vermieter, das heißt der neue Besitzer muss die gesetzlichen Vorgaben bei dem ortsüblichen Mietspiegel weiterhin beachten.
Auch kann der neue Eigentümer nicht einfach den Mietvertrag kündigen, es sei denn, es besteht ein begründeter Eigenbedarf, so dass aber auf jeden Fall die Kündigungszeiten eingehalten werden müssen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-neuer-Mietvertrag-noetig-article3227981.html Abgerufen am 4. Mai 2011