Betriebskosten von der Steuer absetzen - so können Mieter sparen

Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeitskosten für Handwerker absetzen

Von Dörte Rösler
8. Mai 2015

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeitskosten für Handwerker können die Steuerlast reduzieren. Wer glaubt, diesen Rabatt gäbe es nur für Eigentümer, der irrt. Auch Mieter können die Kosten für

steuerlich geltend machen. Das gilt für die in den Betriebskosten ausgewiesenen Beträge ebenso wie für eigene Rechnungen.

Wie viel können Mieter sparen?

Die Kosten für Material lassen sich generell nicht absetzen. Von den Lohnkosten dürfen jedoch 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Haben Reinigungskräfte, Gärtner und Winterdienst 600 Euro gekostet, reduziert sich die Steuerschuld um 120 Euro.

Maximal können 20.000 Euro jährlich geltend gemacht werden, das entspricht einer steuerlichen Entlastung von 4.000 Euro. Für reine Handwerkerleistungen ist die Ersparnis auf 1.200 Euro gedeckelt.

Wie beantrage ich den Steuerrabatt?

Um die haushaltsnahen Dienstleistungen nachzuweisen, reicht für Mieter die Betriebskostenabrechnung. Sie dürfen allerdings nicht alle Posten in die Steuererklärung aufnehmen.

sind nicht absetzbar. Arbeitskosten für die Zählerablesung oder die Wartung der Satellitenanlage werden dagegen vom Fiskus bezuschusst. Ebenso

  • die Kehrarbeiten vom Schornsteinfeger,
  • die Reinigung der Dachrinnen oder
  • das Entfernen von Graffiti.

Eigene Rechnungen sammeln

Wenn Mieter eigene Putzhilfen oder Handwerker beschäftigt haben, sollten sie diese Rechnungen ebenfalls beim Finanzamt einreichen. In der Praxis kommt es dabei oft vor, dass eigenen Ausgaben in einem anderen Jahr berücksichtigt werden als die Ausgaben des Vermieters. Da die Betriebskostenabrechnung oft erst im Sommer des darauf folgenden Jahres verschickt wird, kommen sie für die regulären Steuerfristen zu spät. Das macht aber nichts.

Für den Fiskus entscheidet das Datum auf der Abrechnung. Schickt der Vermieter die Abrechnung für 2014 erst im September 2015, werden die Kosten in 2015 berücksichtigt.

Schneller Weg zum Geld

Wer die zeitgleich entstandenen Kosten gleichzeitig absetzen möchte, kann die Steuererklärung zunächst auch ohne haushaltsnahe Dienstleistungen abgeben. Falls der Steuerbescheid fertig ist, bevor man die Daten nachreichen konnte, legt man einfach Widerspruch ein. Die endgültige Steuer wird dann erst berechnet, wenn die Betriebskostenabrechnung vorliegt.