Eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden
Wie das Landgericht in Hamburg jetzt urteilte, kann ein Vermieter nicht einfach wegen Eigenbedarf seinem Mieter kündigen. Dafür ist es nötig, dass er selber oder sein Angehöriger für einen längeren Zeitraum, über drei Jahre, diese Wohnung selber nutzt.
Ein Vermieter hatte wegen Eigenbedarf, für seinen Sohn, einem Mieter die Kündigung geschickt und anschließend bei Gericht die Klage eingereicht. Aber der zuständige Richter war nicht von diesem Grund des Eigenbedarf überzeugt und konnte auch feststellen, dass der Sohn des Vermieters ein sogenanntes "unstetes" Leben führe verbunden mit einem häufigen Wechsel der Wohnorte.
Deshalb sei der Eigenbedarf nur vorgeschoben und die Klage wurde abgewiesen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Nicht-bei-unstetem-Lebenswandel-article2646751.html Abgerufen am 21. Februar 2011