Einen Firmenwagen auch privat nutzen, aber keinen Leichenwagen
Arbeitgeber kann Entscheidung über Dienstwagen selbst fällen, Leichenwagen ist jedoch unzumutbar
Manche Firmen gestatten ihren Mitarbeitern die Nutzung eines Firmenwagens auch zu privaten Zwecken, was auch vertraglich festgelegt wird. Aber als ein Bestattungsunternehmer seinem Angestellten für die private Nutzung einen Leichenwagen zur Verfügung stellen wollte, das war wohl zu viel gegen den guten Geschmack und der Mitarbeiter ging zum Gericht, das ihm auch Recht gab.
Leichenwagen als Dienstauto unzumutbar
Wie das Gericht urteilte, sei es unzumutbar, dass ein Mitarbeiter in der Freizeit mit seiner Familie in einem "solchen Dienstwagen" privat unterwegs sei, auch wenn im Arbeitsvertrag nicht das Fahrzeug näher beschrieben wurde. Am Anfang wurde dem Angestellten noch ein VW Caddy zur privaten Nutzung überlassen, was ja eigentlich auch ein Transporter sei, wie der Arbeitgeber vor Gericht argumentierte.
Zwar bleibt es dem Arbeitgeber selbst überlassen, wenn im Arbeitsvertrag nichts Näheres vereinbart wird, welchen Wagentyp er dem Angestellten überlässt, aber ein Leichenwagen sei doch das Letzte, wie das Kölner Landesarbeitsgericht urteilte und so sind auch weitere Rechtsmittel nicht möglich.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Als-Dienstwagen-unzumutbar-article1619551.html Abgerufen am 5. Oktober 2010