Einfuhr eines Gebrauchtwagens zählt beim Zoll nicht als Reisefreimenge
Nachdem ein Autokäufer einen erworbenen Gebrauchtwagen vor dem Zoll als Reisemitbringsel deklarieren wollte und von den Einfuhrabgaben nicht befreit wurde, scheiterte er nun mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.
Für knapp 250 Euro hatte der Mann in der Schweiz einen Lancia gekauft und wollte das Auto bei den deutschen Zollbehörden zum freien Verkehr anmelden, wobei er sich auf die Freigrenzen für Reisemitbringsel berief. Grundsätzlich muss man nämlich für Güter mit einem Wert unter 300 Euro weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Während der Autokäufer sein Fahrzeug als Reiseausrüstung bezeichnete, verlangten die Zöllner Einfuhrabgaben von knapp 78 Euro, da ein Fahrzeug schließlich ein Transportmittel ist und alleine wegen seiner Größe nicht als Gepäckstück angesehen werden kann. Dieser Meinung schlossen sich die Richter an und wiesen die Klage des Autokäufers ab.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Auto-ist-kein-Reisegepaeck-article10757741.html Abgerufen am 5. Juni 2013