Einwählen in ein unverschlüsseltes fremdes Funknetz ist nicht strafbar
Ein sogenanntes "Schwarzsurfen" steht nicht unter Strafe, wie das Landgericht in Wuppertal urteilte. Bei dem Fall ging es um einen Beschuldigten, der sich mit seinem Laptop gezielt einen Ort aussuchte, von wo er kostenlos ein fremdes WLAN-Netz, das unverschlüsselt war, benutzen konnte.
Auch hatte zuvor das Amtsgericht an diesem Vorgang keine Straftat feststellen können.
Quelle
- http://www.n-tv.de/technik/Mitsurfen-ist-nicht-strafbar-article1752846.html Abgerufen am 21. Oktober 2010